Kosten für Vermessungsdienstleistungen
Die Kosten für unsere Dienstleistungen sind gesetzlich geregelt.
Hoheitliche Aufgaben (wie z. B. Grundstücksteilungen, Gebäudeeinmessungen und amtliche Lagepläne) werden nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) abgerechnet.
Alle übrigen Tätigkeiten (wie z. B. Absteckungen, Bestandspläne und Massenermittlungen) werden in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.
Einflussgrößen bei der Kostenermittlung sind u.a. der Bodenrichtwert, die Flächengröße und bei Bauwerken die Normalherstellungskosten (NHK 2010).
Gerne ermitteln wir im Rahmen einer Gebührenübersicht die konkret zu erwartenden Kosten.