Leistungen für private Bauherren

Ein Haus zu bauen gehört zu den größten Investitionen im Leben. Damit Ihr Bauvorhaben von Anfang an auf einer sicheren Grundlage steht, begleiten wir Sie als Öffentlich bestelltes Vermessungsbüro kompetent und zuverlässig – von der ersten Planung über den Bauantrag bis zur Fertigstellung Ihres Gebäudes.

Wir erstellen den amtlichen Lageplan für den Bauantrag, führen die erforderlichen Gebäudeabsteckungen durch und übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung. Während der gesamten Bauphase stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für alle vermessungstechnischen Fragen zur Seite.

Bei Bestandsgebäuden, Anbauten, Umbauten oder Sanierungen setzen wir zudem modernes 3D-Laserscanning ein. Damit lassen sich Gebäude, Fassaden und Innenräume schnell, berührungslos und millimetergenau erfassen. Die daraus entstehenden digitalen 3D-Punktwolken bilden eine exakte Grundlage für Architekten, Fachplaner und Handwerksbetriebe und helfen, Planungsfehler sowie kostspielige Nacharbeiten zu vermeiden.

Amtlicher Lageplan für den Bauantrag

Auf Grundlage der mit Ihrem Architekten abgestimmten Bauzeichnungen erstellen wir den amtlichen Lageplan einschließlich aller erforderlichen Berechnungen, beispielsweise der Abstandsflächen sowie der GRZ- und GFZ-Werte. Vor der Übergabe prüfen wir die Unterlagen gemeinsam mit Ihrem Architekten sorgfältig, damit Ihr Bauantrag vollständig und korrekt eingereicht werden kann.

Gebäudeabsteckung

Nach Erteilung der Baugenehmigung übertragen wir die Planung präzise auf Ihr Grundstück. Zunächst erfolgt die Grobabsteckung, bei der die Konturen des geplanten Gebäudes sowie die Höhen für den Erdaushub festgelegt werden.

Nach Abschluss der Erdarbeiten errichten wir gemeinsam mit Ihrem Bauunternehmen die Grundlage für die Feinabsteckung. Dabei übertragen wir die exakten Gebäudemaße auf die Schnurgerüste und kontrollieren die Planungshöhen. Selbstverständlich erhalten Sie über beide Absteckungen die entsprechenden Vermessungsprotokolle sowie die Absteckbescheinigung gemäß § 74 Abs. 8 BauO NRW.

Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung und reichen alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Katasteramt ein. Sollten Sie bereits eine Aufforderung des Katasteramtes erhalten haben, kümmern wir uns um die fristgerechte Bearbeitung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Behörde. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Mit präziser Vermessung, moderner 3D-Laserscantechnik und persönlicher Beratung sorgen wir dafür, dass Ihr Bauvorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung auf einer sicheren Grundlage steht.