Leistungen für private Bauherren
Das Vermessungsbüro Alex unterstützt und berät Sie bei Ihrem Bauvorhaben – vom Bauantrag bis zur Fertigstellung Ihres Vorhabens.
Neben der Erstellung des amtlichen Lageplanes zum Bauantrag oder die Einmessung des fertig gestellten Gebäudes, stellen wir alle notwendigen Unterlagen bereit, die seitens der Vermessung für Ihr Bauvorhaben benötigt werden.
Während der gesamten Bauphase ist das Vermessungsbüro Alex ein zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Vor Beginn der Bauphase stecken wir das Gebäude für den korrekten Aushub der Baugrube ab. Während der Realisierung wird Ihr Bauvorhaben von uns betreut und vermessungstechnisch bauüberwacht. Mit der Gebäudeeinmessung zur Fortführung der Liegenschaftskarte wird das Bauvorhaben in der Regel abgeschlossen.
Amtlicher Lageplan für den Bauantrag
Liegen uns die abgestimmten Bauzeichnungen vor, fertigen wir den Amtlichen Lageplan und führen sämtliche Berechnungen wie z. B. Abstandsflächen-, GRZ und GFZ Berechnungen durch. Bevor wir den amtlichen Lageplan in gedruckter Form an Sie herausgeben findet noch eine abschließende Prüfung durch uns und Ihrem Architekten statt.
Absteckung: Lage- und höhenmäßige Übertragung des geplanten Bauvorhabens auf das Baugrundstück
Nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt, führen wir vor Baubeginn die Grobabsteckung durch. Dabei wird die grobe Kontur Ihres Bauvorhabens auf Ihrem Grundstück mit Vermessungspflöcken markiert. Zusätzlich wird die genehmigte Planungshöhe für den Tiefbau örtlich angegeben.
Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten werden die Schnurgerüste errichtet und wir führen im Anschluss die Feinabsteckung durch. Dabei werden die exakten Gebäudemaße auf die Schnurgerüste übertragen und die Planungshöhen geprüft bzw. erneut angegeben.
Über die beiden Absteckungen werden Protokolle erstellt und an Sie bzw. an Ihr beauftragtes Bauunternehmen ausgegeben. Eine Absteckbescheinigung gemäß § 74 (8) BauO NRW wird ausgestellt und versendet.
Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung für die Eintragung in die amtliche Liegenschaftskarte
Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung durch und reichen die Unterlagen an das zuständige Katasteramt zur Fortführung ein. Sollte Ihnen zum Beispiel eine Aufforderung des Katasteramtes vorliegen, können Sie diese gerne an unser Büro weiterleiten. Zur Einhaltung den Ihnen gesetzten Fristen zeigen wir direkt die Übernahme dort an und kümmern uns um alle weitern Schritte. Ein weiteres Zutun ist Ihrerseits hierbei nicht mehr erforderlich.